Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Geflüchtete sind aktuell in Dortmunder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht?
- Wie viele Geflüchtete sind aktuell in Privatwohnungen untergebracht?
- Wie ist die aktuelle Auslastung der jeweiligen Gemeinschaftsunterkünfte? (Belegung in Relation zur Kapazität)
- Welche Maßnahmen werden seitens der Verwaltung bzw. des Betreibers in den Gemeinschaftsunterkünften hinsichtlich des präventiven Schutzes vor der Verbreitung der Covid-19-Pandemie ergriffen?
- Wie viele Covid-19-Infizierte gab es seit März 2020 bis heute in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften? Welche Maßnahmen wurden im Falle einer Infektion in der Unterkunft ergriffen?
- Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte waren seit März 2020 bis heute von Voll- oder Teilquarantäne-Maßnahmen betroffen? Wie viele Bewohner*innen waren von Voll- oder Teilquarantäne-Maßnahmen betroffen?
Begründung:
Gesundheitswissenschaftler*innen der Universität Bielefeld warnen vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie vor der Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften. Das Ansteckungsrisiko sei aufgrund der hohen Belegungsdichte von Gemeinschaftsunterkünften mit dem Ansteckungsrisiko auf Kreuzfahrtschiffen vergleichbar. Landes- und bundesweit sind bereits zahlreiche Unterkünfte zu Corona-Hotspots geworden. Um die Gesundheit der Geflüchteten nicht zu gefährden, ist die Umsetzung der bekannten Schutzmaßnahmen (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) wichtig. Mit sinnvollen Quarantäneverordnungen können die Arbeitsstelle sowie der Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe erhalten bleiben.